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Wie
können Sie Ihre Banner-Werbung bestellen? |
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1.)
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Sie
schreiben uns im Kontakt Formular
eine Nachricht mit der Angabe Ihrer gewünschten Bannergröße. |
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2.)
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Wir
bestätigen Ihnen den Auftrag schriftlich und vereinbaren den nächstmöglichen
oder gewünschten Freischaltungstermin. |
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Das
war´s schon. Fertig. Ganz einfach und sehr schnell !! |
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Ihre
Banner-Werbung wird gemäss Liefervereinbarung freigeschaltet. |
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Ihr
Jürgen Verwied |
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nach oben
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AGB
der kostenpflichtigen Banner-Werbung |
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I. Einbeziehung
der AGB |
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Der Werbevertrag
zwischen dem Auftraggeber und Jürgen Verwied (nachfolgend Jürgen Verwied)
als Auftragnehmerin kommt ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zustande. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
wird widersprochen. |
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II.
Vertragsabschluss |
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Jürgen Verwied errichtet und unterhält im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung im Internet eine Spezial-Suchmaschine und übernimmt
hierbei auch die Beratung und Vermarktung von Werbeanzeigen. |
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Der Werbevertrag
zwischen dem Auftraggeber und Jürgen Verwied bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch Jürgen Verwied, mündliche oder fernmündliche Bestätigungen
können die schriftliche nicht ersetzen. Unabhängig hiervon kommt
der Werbevertrag zustande, wenn Jürgen Verwied die Werbeanzeige des Auftraggebers in
die Spezial-Suchmaschine einstellt. |
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Maßgeblich
für den Inhalt des Werbeauftrages ist der Inhalt der schriftlichen
Auftragsbestätigung von Jürgen Verwied. Die Festlegung der Platzierung der Werbeanzeige
in der Spezial-Suchmaschine ist nicht notwendiger Bestandteil des Werbevertrages. |
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III.
Annahme von Aufträgen |
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Jürgen Verwied ist nicht verpflichtet, die Werbeunterlagen des Auftraggebers
zu prüfen. Jürgen Verwied ist frei, Werbeaufträge ohne Begründung anzunehmen
oder abzulehnen. |
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Jürgen Verwied ist
berechtigt, auch nach Vertragsabschluss die Werbeanzeige aus rechtlichen,
sittlichen oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen oder ihre
Einstellung in der Spezial-Suchmaschine zu löschen. Über die Gründe
der Zurückweisung oder Löschung wird der Auftraggeber informiert. |
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Der Auftraggeber
ist verpflichtet, die Werbeunterlagen vollständig und rechtzeitig an
Jürgen Verwied zu liefern. Erfüllt er diese Verpflichtung ganz oder teilweise
nach Mahnung durch Jürgen Verwied nicht, wird mit Ablauf der Frist der Werbeauftrag
storniert, die vereinbarte Vergütung wird zur Hälfte fällig. |
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Weist Jürgen Verwied
einen Werbeauftrag vor oder (aus den in Abs.2 genannten Gründen) nach
Vertragsabschluss zurück, sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers
auch aus vorvertraglichem Verhalten ausgeschlossen. |
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IV.
Inhaltliche Verantwortung des Auftraggebers |
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Der
Auftraggeber trägt im Verhältnis zu Jürgen Verwied
die ausschließliche Verantwortung für den Inhalt seiner Werbeanzeige
und steht Jürgen Verwied dafür ein, dass diese Anzeige keinen strafrechtlichen,
presserechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen
gesetzlichen Vorschriften widerspricht. |
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Mit der
Erteilung des Werbeauftrages bestätigt der Auftraggeber, dass er alleiniger
Rechtsinhaber der von ihm zur Verfügung gestellten Werbeunterlagen
ist, hierüber frei verfügen kann und Rechte Dritter hierdurch
nicht verletzt werden. |
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Der Auftraggeber
stellt Jürgen Verwied von allen Ansprüchen Dritter frei und haftet Jürgen Verwied gegenüber
für jeglichen aus der Werbeanzeige entstandenen oder entstehenden Schaden. |
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V.
Werbeunterlagen |
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Die Werbeanzeige
kann aus einem Bild und/oder Text bestehen. |
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Die vollständigen
Werbeunterlagen müssen Jürgen Verwied spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigten
Einstellungstermin zugegangen sein. |
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Mit dem
Auftrag bestimmt der Auftraggeber, ob seine Werbeanzeige (Banner) im Format
468 x 60, 400 x 40 oder 150 x 60 Pixel erscheinen soll. |
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Die Werbeunterlagen
sind ausschließlich an folgende Adresse zu senden: |
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energiepaesse24.de
Inhaber: Jürgen Verwied
Sandkamp 9-11
25368 Kiebitzreihe |
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Können
Werbeaufträge nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
durchgeführt werden, weil die Werbeunterlagen nicht rechtzeitig, nicht
vollständig oder sonst fehlerhaft geliefert werden, wird die vereinbarte
Vergütung dennoch zur Zahlung fällig. Dem Auftraggeber stehen
keine Ersatzansprüche zu. Das Risiko bei der Übermittlung von
Werbeunterlagen trägt allein der Auftraggeber. |
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VI.
Werbezeit |
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Die Laufzeit
des Banners beträgt 30 Tage, sofern keine höhere Laufzeit vereinbart
wurde. |
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VII.
Schalten der Werbeanzeige |
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Das Schalten
der Werbeanzeige erfolgt durch das Einstellen in die Spezial-Suchmaschine.
Maßgeblich ist die für die Spezial-Suchmaschine übliche Wiedergabequalität. |
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Der Auftraggeber
wird von Jürgen Verwied von dem Einstellen der Werbeanzeige
informiert; er ist dann verpflichtet, die Werbeanzeige unverzüglich
zu überprüfen und etwaige Fehler innerhalb von sieben Tagen schriftlich
gegenüber Jürgen Verwied anzuzeigen. |
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Unterlässt
der Auftraggeber diese Prüfung oder rügt er Fehler außerhalb
der vorgenannten Frist, trägt er die Kosten der notwendigen oder von
ihm gewünschten Änderungen seiner Werbeanzeige. |
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Die Werbeanzeige
wird auf der einvernehmlich festgelegten Seite der Jürgen Verwied Suchmaschine platziert.
Wurde eine solche Festlegung bei Vertragsabschluss nicht getroffen, erfolgt
die Platzierung durch Jürgen Verwied nach billigem Ermessen. |
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Wird die
Werbeanzeige gelöscht, besitzt der Auftraggeber keinen Anspruch darauf,
dass die erneute Einstellung der Werbeanzeige an gleicher Stelle platziert
wird wie die gelöschte. |
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VIII.
Ausfall oder Verschiebung |
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Ist die Durchführung
des Werbeauftrages aus redaktionellen oder aus technischen Gründen
(z.B. Netz oder Systemausfälle) oder wegen höherer Gewalt, Streik
oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aus sonstigen Gründen
nicht oder nicht rechtzeitig möglich, so wird der Werbeauftrag durchgeführt,
sobald die Störung behnach oben ist.
Jürgen Verwied wird den Auftraggeber
unverzüglich informieren, wenn die Störung voraussichtlich länger
als 5 Tage andauert und/oder wenn die Anzeige an anderer als der vereinbarten
Stelle platziert wird.
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Widerspricht
der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen schriftlich
der zeitlichen Verschiebung oder dem Einstellen der Werbeanzeige an eine
andere Stelle (Umfeld), gilt dies als Einverständnis mit der Verschiebung
oder der Platzierung. |
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Kann die
Werbeanzeige nicht erscheinen oder widerspricht der Auftraggeber der Nachholung
oder anderen Platzierung, erlischt der Werbeauftrag; bis dahin nicht verbrauchte
Zahlungen erhält der Auftraggeber zurück. Weitergehende Ansprüche
des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere erhält der Auftraggeber
bereits aufgewendete Produktionskosten nicht erstattet. |
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Dauert
die technische Störung länger als vier Wochen, so kann der Auftraggeber
den Werbevertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist schriftlich
kündigen. Noch nicht verbrauchte Zahlungen erhält der Auftraggeber
zurück. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
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IX.
Vergütung, Zahlungsbedingungen |
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Die Vergütung
bestimmt sich nach der gültigen Preisliste von Jürgen Verwied
im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. |
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Die Preise
verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden
Mehrwertsteuer. |
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Der Rechnungsbetrag
ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wechsel werden nicht akzeptiert. |
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X.
Zahlungsverzug |
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Bei Zahlungsverzug
des Auftraggebers oder bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse
kann Jürgen Verwied die weitere Erfüllung des Werbeauftrages bis zur vollständigen
Bezahlung aller ihrer Forderungen an den Auftraggeber - auch aus anderen
Rechtsverhältnissen - zurückhalten und in allen Fällen Vorauszahlung
verlangen. |
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Bei Zahlungsverzug
des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über
dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank geschuldet. |
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XI.
Aufrechnung/ Zurückbehaltung |
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Gegen Vergütungsforderungen
von Jürgen Verwied kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen oder zurückbehalten. |
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XII.
Preisänderungen |
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Preisänderungen
sind jederzeit möglich. Sie gelten auch für laufende Werbeverträge.
Preissenkungen wirken zugunsten des Auftraggebers sofort, Preiserhöhungen
vier Wochen nach ihrer Bekanntgabe. Widerspricht der Auftraggeber der Preiserhöhung
schriftlich vor ihrem Wirksamwerden, endet der Werbevertrag am darauffolgenden
Monatsletzten; bis dahin gilt der alte Preis weiter. |
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XIII.
Haftungsausschluss |
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Die Haftung
von Jürgen Verwied auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob vertraglich
oder vorvertraglich, ist ausgeschlossen mit Ausnahme von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. |
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XIV.
Datenspeicherung |
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Der Auftraggeber
nimmt gemäss § 33 BDSG zur Kenntnis, dass seine Daten von Jürgen Verwied gespeichert werden. |
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XV.
Salvatorische Klausel |
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Sollte
eine Bestimmung des Werbevertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Der unwirksame
oder undurchführbare Teil ist so umzudeuten, dass der mit ihm verfolgte
wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt für
notwendige Auslegungen oder Ergänzungen des Vertrages. |
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XVI.
Gerichtsstand |
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Ist der
Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlich Elmshorn als Gerichtsstand vereinbart.
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XVII.
Rechtswahlklausel |
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Der Werbevertrag
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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XVIII.
Schriftformklausel |
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Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich Nebenabreden oder Änderung
dieser Klausel bedürfen der Schriftform. |
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